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Bei einer Haltung im Zwiner sind bestimmte Grundvorraussetzungen zu berücksichtigen. Das Tierschutzgesetz schreibt für mittelgroße Hunde wie dem SH bei Einzelhaltung eine Zwingergröße von mindestens 8m² und für jeden weiteren Hund zusätzliche 6 m² vor. Das heißt also 2 Huskys benötigen mindestens 14 m² und drei huskys sogar 20 m². da aber der Husky sehr bewegungsfreudig ist, sollte man den Zwinger größer bauen als das Gesetz es vorschreibt.
Die Konstruktion von Zwinger und Hütte soll dem Husky einerseits Schutz vor Regen, Wind und Sonne bieten andereseits ihm aber auch Sonnenbäder ermöglichen. Meist liegen die Hunde auf Erhöhungen wo sie alles gut überblicken können.
Ein Husky gräbt und buddelt für sein Leben gern. Naturboden im Zwinger bietet im einerseits die Möglichkeit, seine Lieblingsbeschäftigung nach Herzenslust nachzugehen.
Andererseits kann dadurch schnell eine Kraterlandschaft enstehen und das Verletzungsrisiko erhöt sich. Die Höhe der Zwingerelemente oder der Zaun sollte mindestens 1,80 m hoch sein. Alternative sind einbetonierte Pfosten in den Boden damit er sich nicht unter dem Zaun durch gräbt.
Da Huskys ware Ausbruchskünstler sind, wenn sie sich eine längere Zeit im Zwinger befinden, sollte es alles ausbruchssicher sein. Da Huskys gerne graben, klettern und springen.